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DSB Leipzig
Stefan Lünse zertifizierter Datenschutzexperte
Leistungen
Leistungsübersicht
Für die Erfassung der innerbetrieblichen Situation erfolgt im Normalfall die Erstaufname des Istzustandes in Form eines Audits Ihres Unternehmens. Dies geschiet zumiest in Form von Besprechungen, schriftlichen Ausaurbeitungen und dem Einsatz von Praxisbewährten technischen Hilfmitteln (so genannten Assessment-Tools). Der Datenschutzrechtliche Stand kann je nach Branchen und unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben abweichen.
Je nach Beurteilung des IST-Zustandes Ihres Unternehmens gewinnen wir dabei die Erkenntnisse, welche Notwendig sind um die Leistungsbereiche anhand eines Datenschutz-Konzeptes für Sie zu erarbeiten.
In unserem Unternehmen greifen wir dabei auf die Ressourcen von hausinternen Rechtsanwälten, Informatiker, Technikern, Entwicklern, Wirtschaftswissenschaftlern, Wirtschaftsjuristen und Bürokaufleute zurück, welche selbst alle zertifizierte Fachkräfte für Datenschutz sind.
Dank dieser Möglichkeiten ist es uns möglich rechtssichere, aufsichtsgerechte und in der Praxis verständliche Dokumentationen für den Datenschutz zu erstellen und zu pflegen.
Zu den Leistungsbereichen zählen:
Erarbeitung der Verarbeitungstätigkeiten
- Erstellung des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Feststellen von Datenverarbeitungen
- Prüfen der Weitergabe von Daten
- Prüfen der Arbeitprozesse auf Datensparsamkeit
- Datenschutzfolgeabschätzung (Hat eine Verarbeitung personenbezogener Daten ein hohes Risiko für die betroffenen Personen, so muss das spezielle Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden. Ein solch hohes Risiko ist jedoch der Ausnahmefall und nicht die Regel.)
Datenschutz-Verpflichtungen der Beschäftigten
- Die Erstellung der Grundlagendokumente
- Schulung von Ihnen und Ihren Mitarbeitern
- Erstellung der Dokumente zur Verpflichtung von Beschäftigten
- Gestaltung der Dokumente zur Verpflichtung von Fremdfirmen
- Erstellung / Ergänzung von Betriebsanweisungen, Arbeitsverträgen und Unterlagen Ihres Unternehmens
- Genrierung von Listen für Schulungen
- Bearbeitung Ihrer Vorlagen für Auskunftspflichten
- Zuarbeiten von Vorlagen für Einwilligungserklärungen speziell für ihr Branche
Informations- und Auskunftspflicht
- Von uns erhalten Sie eine rechtssichere Datenschutzerklärung für Ihre Webseite
- Erstellen von Datenschutzerklärungen für Ihre Kunden im Geschäft. Mieter oder Ihre Patienten und Mandaten
- Hinweise zum sicheren und datenschutzkonformen Einsatz von Videoüberwachung, sowie deren Anwendung unter Abwägung des Bedarfs
- Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Vorlagen für Auskunftspflichten für Ihre Kunden
- Beratung und Überarbeitung von Vorlagen für Einwilligungserklärungen für Ihre Kunden
Sicherheitsthemen
- Löschen von Daten
- Technisch organisatorische Maßnahmen im Unternehmen
- Prüfen der Netzwerkdokumentation
- Beratung eines entsprechenden Sicherheitskonzeptes
- Vorabkontrolle beim Einsatz neuer Technologien
Schulungen und Beratung
- Datenschutzschulung für Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen
- Datenschutzseminar für Geschäftsfüher, Unternehmer, Vorstände, Vereine, Selbstständige
- Beratungszusatzleistung für Fragen im Datenschutz
- Beratung zu Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA)
- Mitwirkung zur Einführung eines Datensicherheitskonzeptes im Unternehmen
- Hinweise zur Anwendung des Standard Datenschutz Modells
Auftragsdatenverarbeitung
Sobald Verantwortliche Dienstleistungen (z. B. Buchhaltung) in Anspruch nehmen, um personenbezogene Daten in ihrem Auftrag durch andere Unternehmen verarbeiten zu lassen, ist ein schriftlicher Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich.
- Wir erstellen Ihnen die passende Vorlage für Ihre Kunden.
- Prüfung der bestehenden Verinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung nach DSGVO
- Abfordern von Verträgen bei Vertragspartnern nach DSGVO
- Erstellung, Dokumentation und Aufbereitung auf der Unterlagen zur Auftragsdatenverarbeitung nach DSGVO
Datenschutzverletzungen
Kommt es bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Sicherheitsvorfällen (z. B. Diebstahl, Hacking, Fehlversendung, Verlust von Geräten mit unverschlüsselten Vereinsdaten), so bestehen gesetzliche Meldepflichten: Die Aufsichtsbehörde ist im Regelfall darüber in Kenntnis zu setzen, betroffene Personen dagegen nur bei hohem Risiko.
- Unterstützung beim Fällen der richtigen Entscheidungen je nach Schwere der Datenschutzverletzung
- Kommunikationsübernahme mit Behörden und Betroffenen
- Dokumentation und Ausarbeitung der Vorfalls mit anschließenden Beratungen zu Auswertung mit betroffenen Stellen. Dabei wird geprüft in wie weit Änderungen am Datenschutzkonzept erarbeitet werden müssen.
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